Hemdausschnitt - Wappen Polizei NRW

Lob und Beschwerde

Ich möchte mich beschweren, wie mache ich das?

Wenn Sie mit einer Maßnahme der Polizei oder dem Verhalten von Polizeibeamten nicht einverstanden sind, so können Sie Ihre Beschwerde formlos, schriftlich an jede Polizeibehörde senden. Ein qualifiziertes Beschwerdemanagement wird dieser Beschwerde nachgehen.

Gerne können Sie uns auch mitteilen, wenn Sie zufrieden mit der Arbeit ihrer Polizei sind. Dies wird ebenfalls automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Auch für Beschwerden gilt: Das böswillige Erheben falscher Beschuldigungen kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.

Die Erreichbarkeit der betroffenen Polizeibehörde finden Sie unter hier.

© Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW